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Winterdienst


GWS Winterdienst

Damit Ihr Gewerbeobjekt nicht ins Schlittern kommt

Der Winter stellt die Eigentümer gewerblicher Immobilien auf eine harte Probe. Eis, Glätte und Schnee gefährden nicht nur die Sicherheit der Nutzer und Passanten. Auch Städte und Gemeinden verlangen angemessene Maßnahmen gegen winterliche Gefahren.

Und wir ersparen Ihnen Forderungen auf Schadenersatz infolge vermeidbarer Unfälle. Wie flexibel Sie diese Last auf uns abwälzen können, erzählen wir Ihnen gerne persönlich. Bitte schicken Sie uns eine Nachricht. Wir melden uns bei Ihnen und erstellen für Sie ein kostenloses Angebot.

Total regional

Jedes Bundesland regelt den Winterdienst und die Schneeräumpflicht etwas anders. Mit der GWS entscheiden Sie sich für einen Winterdienst, der die regionalen Unterschiede genau kennt und berücksichtigt. Allein im Aktionsradius der GWS gibt es dafür mindestens vier verschiedene Gesetze:

  • Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
  • Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) von Berlin
  • Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
  • Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG)

Winterdienst und Klimawandel

Unser Winterdienst bietet Ihnen zwischen November und Mitte April die Flexibilität, die der Klimawandel verlangt. In Hamburg, Berlin und ganz Norddeutschland gibt es aufgrund der globalen Erwärmung nur noch selten eine geschlossene Schneedecke. Zugleich nehmen die Wetterextreme zu. Temperaturstürze können zu plötzlicher Reif- und Eisglätte führen. Schnee fällt zwar nicht mehr so oft wie früher, dafür aber mitunter in gewaltigen Mengen.

Glätteschutz und Umweltschutz

Beim Bekämpfen von Eis und Glätte nutzen wir abstumpfende Mittel, die sich mit der Glätteschicht verzahnen. Je nach Bedarf und Kundenwunsch verwenden wir dafür gebrochenes Gestein (»Split«) oder Spezialsand. Wir bevorzugen umweltfreundliche, salzfreie abstumpfende Streumittel mit dem Umweltzeichen »Blauer Engel« (RAL-UZ 13). Salz kommt nur auf Verlangen im gesetzlich zulässigen Umfang zum Einsatz.

Flexible Verträge

Sie benötigen den Winterdienst nur während der Betriebsferien? Die Verträge der GWS sind so flexibel wie das Wetter. Nehmen Sie unseren Winterdienst so lange in Anspruch, wie Sie ihn brauchen. Als Rundum-Sorglos-Paket empfehlen wir den Winterdienst für die ganze Saison vom 1. November bis zum 15. April.

Auch bei der Abrechnung ist unser Winterdienst flexibel. Vereinbaren Sie je nach Bedarf die Einsatz- oder Saisonpauschale. Die Rechnungen stellen wir je nach Wunsch wöchentlich oder monatlich.

Besser dokumentieren als prozessieren

Der Winterdienst der GWS dokumentiert für Sie jeden Einsatz schneeflockengenau. Wir erstellen Fotos vor und nach jedem Einsatz. Die Bilder archivieren wir mit Zeitstempel und GPS-Koordinaten in unserem Computersystem. Die lückenlose Beweiskette erspart Ihnen im Fall des Falles so manchen Prozess vor Gericht.

Die GWS-Vorteile
  • Günstige Preise
  • Motiviertes Team mit fairer Entlohnung
  • Flexible Abrechnungsmodelle
  • Vor-Ort-Kontrollen und Fotodokumentation zur Beweissicherung
Typische Einsatzfelder
  • Gehwege
  • Parkplätze
  • Zufahrten
  • Sonstige Außenflächen
Leistungen*
  • Streuen (Eis und Glätte beseitigen)
  • Schneebeseitigung
  • Entfernen von Streugut

GWS-Winterdienst

Erspart Ihnen eiskalte Überraschungen

Kontakt

Tauwetter für die Preise

Mehr über die flexible Vertragsgestaltung erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch. Bitte schicken Sie uns Ihre Wünsche und Kontaktdaten und wir melden uns umgehend bei Ihnen.

E-Mail: kontakt@gws-objekt.de
Tel: +49 (0)40 540 709 2
Fax: +49 (0)40 540 663 1

Bitte rufen Sie uns an oder schicken Sie uns Ihre Kontaktdaten und ein paar Stichworte zu Ihren Wünschen.

Sie ereichen uns Werktags von 9:00 — 17:00 Uhr